Zusätzliche Unterlagen könnten allenfalls im Archiv der Gemeinde liegen. Diese hat eine Mitwirkungspflicht bei der Beschaffung der Belege, der sie vorliegend auch nachgekommen ist. Sie hat aber ebenfalls nur die Gebührenrechnung vom 3. März 1981 gefunden und geht davon aus, dass keine weiteren Anschlussgebühren bezahlt worden sind (Erw. 4.2.).