An der Verhandlung vom 20. Juni 2018 erklärten die Gemeindevertreter, man habe im Archiv in alten Baugesuchsakten nachgeforscht, aber keine Hinweise auf weitere Zahlungen gefunden. Aus Sicht der Gemeinde gebe es keine weiteren Belege als jenen für das Abwasser von 1981, weil für die Altliegenschaft der Beschwerdeführerin eben nicht mehr bezahlt worden sei (Protokoll S. 3 und 6). - 11 -