Am 3. März 1981 sei die Kanalisationsanschlussgebühr aufgrund des damaligen Gebäudeversicherungswerts berechnet worden. Da aber nur ein Teil der Liegenschaft Nr. bbb, bestehend aus Wohnhaus, Remise und Scheune an die Kanalisation angeschlossen gewesen sei, sei auch nur eine Teilgebühr von 55 % in Rechnung gestellt worden (Vernehmlassung S. 1).