4. 4.1. Die Beschwerdeführerin rügt, statt den gesamten bisher bezahlten Anschlussgebühren für Wohnhaus/Remise/Scheune sei nur die Kanalisationsanschlussgebühr für den Erweiterungsbau von 1981 angerechnet worden. Auch sei der Zeitfaktor von 36 Jahren nicht berücksichtigt worden. Das Wohnhaus am Bach sei bis auf die Brandschutzmauer abgerissen und neu erstellt worden. Für dieses Haus sei bereits eine Anschlussgebühr bezahlt worden, auch wenn die Belege nicht mehr auffindbar seien. Da die Gemeinde nicht in der Lage sei, Belege für die bezahlten Gebühren vorzulegen, sei stattdessen der Gebäudeversicherungswert der Altbauten von zusammen Fr. 541'000.00 anzurechnen.