Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage erhebt die Gemeinde eine Anschlussgebühr gemäss Tarifordnung (§ 37 AR). Der Anschluss eines Mehrfamilienhauses sowie von gewerblichen und industriellen Bauten kostet 4 % des Bauwerts. Als Bauwert gilt die ordentliche Gebäudeversicherungssumme zuzüglich die Teuerungs- und Teuerungszusatzversicherungen (Ziff. 1 Abs. 1 Tarifordnung). Die Anschlussgebühr wird um 20 % ermässigt, wenn das Dachwasser gemäss § 25 AR direkt abgeleitet oder versickert wird (Ziff. 1 Abs. 4 Tarifordnung). -8-