3.3. 3.3.1. Der Gemeinderat Q. stützt sich für die Erhebung der Abwasseranschlussgebühr auf das Abwasserreglement (AR) sowie auf die Tarifordnung zum AR (beides beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am 13. Juni 1997, genehmigt vom Baudepartement mit Ermächtigung des Regierungsrats am 24. Juni 1997). Die Tarifordnung hat seither mehrere Änderungen erfahren, letztmals am 28. November 2014.