1.4. Auf die im Übrigen frist- und formgerechte Eingabe ist einzutreten. 2. Strittig ist vorliegend die Höhe der Anschlussgebühren Wasser und Abwasser. Die Beschwerdeführerin verlangt eine Reduktion der Kanalisationsanschlussgebühr um Fr. 16'881.98 (Fr. 74'839.10 - Fr. 57'957.12) sowie der Wasseranschlussgebühr um Fr. 8'317.87 (Fr. 15'651.75 - Fr. 7'333.88), jeweils inklusive MWST (vorne B.2. und C.1.). Zusammen wird eine Anschlussgebührenreduktion von Fr. 25'199.85 verlangt. -7-