D.1. Das Gericht führte am 20. Juni 2018 eine Verhandlung durch (Präsenz siehe Protokoll S. 1) und fällte nach anschliessender Beratung den vorliegenden Entscheid. D.2. Die von der Gemeinde im Hinblick auf die Verhandlung beigezogene Anwältin sandte dem Gericht am 25. Juni 2018 eine Kostennote mit Aufstellung des gehabten Aufwands. -6- Das Gericht zieht in Erwägung: