Baubewilligungsge- Fr. 9'192.50 Fr. 7'500.00 Fr. 1'692.50 bühr C.2. Nach Eingang des von der Beschwerdeführerin verlangten Kostenvorschusses (Schreiben SKE vom 17. Juli 2017) wurde der Gemeinderat Q. zur Vernehmlassung aufgefordert (Schreiben SKE vom 2. August 2017). Er nahm mit Eingabe vom 4. September 2017 Stellung und beantragte, das Begehren unter Kostenfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerin abzuweisen. -5- C.3. Die Beschwerdeführerin replizierte am 26. September 2017. Sie beantragte: