B.4. Der Gemeinderat wies das Rechtsmittel mit Entscheid vom 26. Juni 2017 ab (Vernehmlassungsbeilage 27). C.1. Den negativen Einsprachentscheid focht A. mit Beschwerde vom 13. Juli 2017 beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (SKE), an. Sie beantragt unverändert die Reduktion der Anschlussgebühren Wasser und Abwasser gemäss folgender Darstellung: