A.4. Mit Protokollauszug vom 26. Januar 2015 bestätigte der Gemeinderat die fehlerhafte Fristansetzung für die Zahlung der diversen Gebühren. Er wies die Abteilung Finanzen an, die Anschlussgebühren unter Beachtung der -3- reglementarischen Zahlungsfristen zu erheben (Vernehmlassungsbeilage 20). Diesem Auftrag kam die Abteilung Finanzen nach, indem sie die Rechnung vom 19. Januar 2015 mit den je einschlägigen Zahlungsfristen ergänzte und nochmals verschickte (Versanddatum unbekannt; Vernehmlassungsbeilage 21).