{"Signatur": "AG_SVWG_001", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2018-06-20", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_SVWG_001_4-BE-2017-14_2018-06-20.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/5292", "Checksum": "50c6af5232cab92f1fa5935f86737b6b"}, "Scrapedate": "2025-08-25", "Num": ["4-BE.2017.14"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 20.06.2018 4-BE.2017.14"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 20.06.2018 4-BE.2017.14"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 20.06.2018 4-BE.2017.14"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen"}], "ScrapyJob": "446973/34/2362", "Zeit UTC": "25.08.2025 03:10:42", "Checksum": "f947fedde339684645e14071af59c1df", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 20.06.2018 4-BE.2017.14\n\n Spezialverwaltungsgericht\nKausalabgaben und Enteignungen\n\n4-BE.2017.14\n\nUrteil vom 20. Juni 2018\n\nBesetzung Präsident E. Hauller\nRichterin B. Bärtschi\nRichter P. Hohn\nRichter J. Kaufmann\nRichter B. von Arx\nGerichtsschreiberin R. Gehrig\n\nBeschwerde- A._____\nführerin\n\nBeschwerde- Einwohnergemeinde Q._____\ngegnerin handelnd durch den Gemeinderat,\n\nvertreten durch lic. iur. Christine Zanetti, Rechtsanwältin, BAUR\nHÜRLIMANN AG, Oberstadtstrasse 7, Postfach 2060, 5402 Baden\n\nGegenstand Anschlussgebühren Wasser und Abwasser\n-2-\n\nDas Gericht entnimmt den Akten:\n\nA.1.\nAm 8. Dezember 2014 erteilte der Gemeinderat Q. A. die Baubewilligung\nfür eine Überbauung mit drei Mehrfamilienhäusern (11 Wohnungen) sowie\nTiefgarage auf der Parzelle aaa. Er verfügte folgende provisorische Gebühren (Baubewilligung S. 8 [Vernehmlassungsbeilage 10]):\n\nKanalisationsanschlussgebühren Fr. 160'000.00\nReduktion für Ableitung Sauberwasser in Gewässer Fr. 32'000.00\nProvisorische Kanalisationsanschlussgebühr Fr. 128'000.00\n\nProvisorische Wasseranschlussgebühren Fr. 60'000.00\n\nProvisorische Baubewilligungsgebühr Fr. 10'000.00\n\nDavon sollten nach Rechtskraft der Baubewilligung 50 % der provisorischen Kanalisationsanschlussgebühr und 80 % der provisorischen Wasseranschlussgebühr zur Zahlung fällig werden.\n\nA.2.\nIm Anschluss an die Erteilung der Baubewilligung entspann sich eine Diskussion zwischen Gemeinde und Eigentümerin betreffend Etappierung der\nBauausführung und in der Folge einer Aufteilung der fällig werdenden Gebührenanteile. Auf entsprechenden Antrag hin teilte der Gemeinderat die\nanfallenden Gebühren auf und eröffnete diese der Gesuchstellerin mit\nRechtsmittelbelehrung (Protokollauszug des Gemeinderats Q. vom 12. Januar 2015 [Vernehmlassungsbeilage 17]).\n\nAm 19. Januar 2015 stellte die Abteilung Finanzen A. Rechnung für die\nAnteile der provisorischen Anschlussgebühren Wasser und Abwasser der\n1. Etappe, zahlbar bis 15. Februar 2015 (Vernehmlassungsbeilage 18).\n\nA.3.\nMit Einschreiben vom 21. Januar 2015 focht A. die Verfügung vom 12. Januar 2015 an. Sie erklärte sich einverstanden mit den Gebühren gemäss\nAufstellung auf Seite 1 der Verfügung. Sie machte aber geltend, die Anschlussgebühren Wasser und Abwasser würden erst bei Baustart (Schnurgerüstabnahme) fällig. Innert der gesetzten Frist könnten nur die Gebühren\nim Zusammenhang mit der Baubewilligung erhoben werden (Kontrollgebühren und Baubewilligungsgebühr [Vernehmlassungsbeilage 19]).\n\nA.4.\nMit Protokollauszug vom 26. Januar 2015 bestätigte der Gemeinderat die\nfehlerhafte Fristansetzung für die Zahlung der diversen Gebühren. Er wies\ndie Abteilung Finanzen an, die Anschlussgebühren unter Beachtung der\n-3-\n\nreglementarischen Zahlungsfristen zu erheben (Vernehmlassungsbeilage\n20).\n\nDiesem Auftrag kam die Abteilung Finanzen nach, indem sie die Rechnung\nvom 19. Januar 2015 mit den je einschlägigen Zahlungsfristen ergänzte\nund nochmals verschickte (Versanddatum unbekannt; Vernehmlassungsbeilage 21).\n\nA.5.\nGegen die Verfügung vom 26. Januar 2015 erhob A. mit Einschreiben vom\n12. Februar 2015 erneut Einsprache. Die Anschlussgebühren Wasser und\nAbwasser seien erst ab Baubeginn der jeweiligen Etappe, d.h. ab Schnurgerüstabnahme, fällig. Sie verlangte wiederum eine Korrektur der Zahlungsfristen (Vernehmlassungsbeilage 22).\n\nAn der Sitzung vom 23. Februar 2015 stellte der Gemeinderat die Einsprache im Hinblick auf noch laufende Gespräche zurück. Nachdem an einer\nBaukontrolle aber festgestellt wurde, dass das Projekt doch nicht etappiert\nausgeführt wurde, sondern alle drei Mehrfamilienhäuser bereits im Bau waren, wies er die noch offene Einsprache mit Entscheid vom 5. Oktober 2015\nab. Gleichzeitig wies er die Abteilung Finanzen an, die Gebühren gemäss\nBewilligung vom 8. Dezember 2014 umgehend einzufordern (Vernehmlassungsbeilage 23). Diese stellte am 14. Oktober 2015 Rechnung (Vernehmlassungsbeilage 24).\n\nB.1.\nAm 4. April 2017 schätzte die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV)\ndie inzwischen fertiggestellten Bauten auf zusammen Fr. 4'218'000.00 (jeweils Gebäudewert ohne Umgebung). Die Versicherung machte der Gemeinde Q. am 6. April 2017 Meldung über die Schätzergebnisse (Vernehmlassungsbeilagen 5-9).\n\nB.2.\nMit Einschreiben vom 23. Mai 2017 (Vernehmlassungsbeilage 25) eröffnete\ndie Abteilung Finanzen A. die Rechnung für die definitiven Gebühren. Für\nWasser- und Abwasseranschluss wurden folgende Restzahlungen ausgewiesen:\n\n100 % Akontozahlung Restzahlung\nKanalisation Fr.168'720.00 Fr. 80'000.00 Fr. 88'720.00\nAbzug Dachwasser Fr.- 33'744.00 Fr. - 16'000.00 Fr. - 17'744.00\n8 % MWST Fr. 10'798.10 Fr. 5'120.00 Fr. 5'678.10\nAbzug Anschluss- Fr. - 1'815.00\ngebühr 03.03.1981\nFr. 74'839.10\n-4-\n\nWasser Fr. 63'270.00 Fr. 48'000.00 Fr. 15'270.00\n2.5 % MWST Fr. 1'581.75 Fr. 1'200.00 Fr. 381.75\nFr. 15'651.75\n\nBaubewilligungs- Fr. 10'545.00 Fr. 7'500.00 Fr. 3'045.00\ngebühr\n\nDie Rechnung war mit einer Rechtsmittelbelehrung (Einsprache an den Gemeinderat) versehen.\n\n"}