Zusammenfassend bleibt angesichts der vorgenommenen Verfahrenserledigung offen, ob das Strassenbauprojekt letztlich in Rechtskraft erwachsen ist. Solange dies nicht der Fall ist, werden Beitragsbeschwerden vom SKE praxisgemäss sistiert, da die Beitragserhebung letztlich von Realisation und Gestaltung des Projekts abhängt.