1.3. Den Einspracheentscheid vom 4. Februar 2016 liessen A. und B. (nachfolgend: Beschwerdeführer) der Rechtsmittelbelehrung folgend mit Beschwerde vom 11. März 2016 beim SKE anfechten und folgende Anträge stellen: "1. Der Entscheid des Stadtrats Q. vom 4. Februar 2016 sei aufzuheben. 2. Der Beitragsplan betreffend "Erschliessung D mit Beitragsplan und Begegnungszone" sei aufzuheben. 3. Die Beschwerdeführer seien von einer Beitragspflicht für das in Frage stehende Strassenprojekt D mit Begegnungszone zu entbinden. 4. Eventuell: Die Sache sei zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen.