"1. Die Einsprache von A. und B. vom 23. Dezember 2014 wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Der Grundeigentümerbeitrag für die überbaute Parzelle ddd wird vorläufig auf CHF 119'758.- festgesetzt. die definitive Berechnung erfolgt auf der Basis des im Beitragsplan enthaltenen Verteilschlüssels und aufgrund der tatsächlichen Gesamtkosten gemäss definitiver Bauabrechnung." Die Rechtsmittelbelehrung lautete einzig auf das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (nachfolgend: SKE).