1. 1.1. A. und B. sind Eigentümer der Stockwerkeigentumsparzellen aaa, bbb und ccc auf der Parzelle ddd in Q. und sind vom Strassenbauprojekt und vom Beitragsplan D betroffen. Die Parzelle ddd wird insgesamt mit einem Beitrag von Fr. 119'758.00 belastet. 1.2. Am 23. Dezember 2014 erhoben A. und B. sowohl gegen das Strassenbauprojekt als auch gegen den Beitragsplan D Einsprache (vgl. dazu den Einspracheentscheid vom 4. Februar 2016, Einspracheanträge Ziffern 1 und 2, S. 3/5). Der Stadtrat Q. (kurz: Stadtrat) setzt sich in den Erwägungen des Einspracheentscheids vom 4. Februar 2016 denn auch mit beiden Rechtsmitteln auseinander. Das Dispositiv lautet wie folgt: