Das Gericht beschliesst: 1. Das vorliegende Beschwerdeverfahren 4-BE.2016.21 wird wieder mit dem Beschwerdeverfahren 4-BE.2016.15 vereinigt. 2. Die Kosten des Verfahrens werden auf die Staatskasse genommen. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung - Beschwerdeführer - Beschwerdegegnerin (Vertreter, 2) Mitteilung - Dr. iur. I., Rechtsanwalt, Fachanwalt J., M, S. - Mitwirkende Fachrichterin / Fachrichter - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde