Die Parteien liessen sich nicht vernehmen. Damit war der Schriftenwechsel abgeschlossen. Auf die erwähnten Entscheide und Eingaben wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen eingegangen. J. -4- Am 24. Januar 2018 führte das SKE in Q. eine Verhandlung durch. Es hat den Fall beraten und den nachfolgenden Beschluss gefasst. Das Gericht zieht in Erwägung: