3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführer." H. Die Vernehmlassung wurde den Beschwerdeführern am 8. November 2016 zur freiwilligen Erstattung einer Replik bis am 1. Dezember 2016 zugesandt. Zudem teilte das SKE den Parteien mit, dass das Verfahren betreffend Beschwerdeführer 3 (A.) abgetrennt werde.