2. Die Parzellen (aaa, bbb, ccc, ddd, eee, fff), die im Eigentum der Einsprechenden sind, seien aus dem Beitragsperimeter vollumfänglich zu entlassen und nicht mit Strassenbaubeiträgen zu belasten. Sofern Erneuerungsarbeiten im Bereich der ersten Etappe (nordwestlicher Strassenbereich ab Verzweigung Obere Strasse) ausgeführt werden, seien diese zu 100 % durch die Gemeinde zu übernehmen. 3. -3- Der öffentlich aufgelegte Beitragsplan sei entsprechend diesen Begehren aufzuheben und abzuändern."