D. Am 11. April 2016 erhoben B., C., A., E., F. und G. und H. (alles Anstösser am ersten Abschnitt, nachfolgend der Einfachheit halber bereits Beschwerdeführer genannt) beim Gemeinderat Einsprache gegen den Beitragsplan. Am 25. Mai 2016 fand eine Einspracheverhandlung statt. Die Einsprache wurde mit Entscheid vom 20. Juni 2016 abgewiesen. E. Dagegen erhoben die Beschwerdeführer beim SKE mit Eingabe vom 18. Juli 2016 Beschwerde und stellten folgende Anträge: "1. Der öffentlich aufgelegte Beitragsplan sei vollumfänglich aufzuheben.