Da die Erhebung von Erschliessungsabgaben einer formellen gesetzlichen Grundlage bedarf, lag das Schwergewicht der Ausführungen bei der Prüfung möglicher Rechtsgrundlagen für die seit den 1980er-Jahren erhobenen "à fonds-perdu-Beiträge" (Protokoll S. 4 ff.). Es wurde festgestellt, dass -4-