Der Gemeinderat kam der Aufforderung mit Eingabe vom 22. März 2017 nach (nachgereichte Unterlagen). Sie wurden der Gegenseite am 4. April 2017 zur Kenntnis gebracht. 7. 7.1. Das Gericht führte am 12. Juli 2017 eine Verhandlung in S. durch (Präsenz siehe Protokoll S. 1). Die Sach- und die Rechtslage wurden besprochen (Protokoll passim). Auf das Feststellungsbegehren brauchte nicht mehr eingetreten zu werden (Protokoll S. 3).