3.2. Die beitragsbelasteten Grundeigentümerinnen liessen am 18. Mai 2016 Einsprache gegen den Beschluss des Gemeinderats Q. erheben (VA 2). Der Gemeinderat wies das Rechtsmittel mit Beschluss vom 5. Juli 2016 ab, korrigierte aber die Berechnung der zu belastenden Fläche, was zu einer Reduktion des geforderten à fond-perdu-Beitrags auf Fr. 65'040.00 führte (VA 3). 4. 4.1. A. und B. liessen den negativen Einspracheentscheid am 15. August 2016 beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (SKE), mit folgenden Beschwerdebegehren anfechten: "1. Der Einspracheentscheid des Gemeinderates Q. vom 05.07.2016 sei ersatzlos aufzuheben.