es kann nicht sein, dass ein in einem Verfahren gerügter Mangel in einem andern Fall nicht beachtet würde, weil er dort nicht explizit gerügt wurde. Wenn ein Beitrag insgesamt angefochten wird, sind aufgrund des Satzes "in maiore minus" praxisgemäss auch jegliche Kürzungsmöglichkeiten zu prüfen (SKEE 4-BE.2014.15 vom 9. März 2016, Erw. 7.1.; SchKE 4-EB.2003.50003 vom 17. Februar 2004, Erw. 3.; vgl. AGVE 1996 S. 440). 4.3. Beitragspläne sind Summenverfügungen, wobei die einzelnen Verfügungen untereinander vernetzt sind. Jede Veränderung im 2018 Kausalabgaben und Enteignungen 443