- Ein bereits aufgelegter Beitragsplan kann aufgehoben und in einer überarbeiteten Fassung neu aufgelegt werden. Der neue Beitragsplan eröffnet den betroffenen Grundeigentümern erneut und in vollem Umfang den Rechtsmittelweg, selbst wenn sie bisher keine Rechtsmittel ergriffen haben (Erw. 4.4.). 442 Spezialverwaltungsgericht 2018 Aus dem Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen, vom 24. Januar 2018 in Sachen A. et altera gegen Einwohnergemeinde B. (4-BE.2016.15). Aus den Erwägungen