"1. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass A., E, kein Interesse an einem öffentlich-rechtlichen Erschliessungsvertrag B hat. 2. Die F., T., hat mit Brief vom 18. April 2017 mitgeteilt, auf die Abtretung des B an die Gemeinde zur Zeit zu verzichten. 3. Der nachträgliche Beitragsplan B, vom Gemeinderat am 4. März 2015 verfügt, wird hiermit aufgehoben. 4. Das Spezialverwaltungsgericht kann das Beschwerdeverfahren abschliessen. Erica Häuptli, Rechtsanwältin, wird die Mitteilung verfassen und dem Gericht zustellen."