4. 4.1. Am 25. Januar 2017 führte das SKE in Q. eine Instruktionsverhandlung mit Augenschein durch (Präsenz vgl. Protokoll, S. 2), wobei die Sach- und -4- Rechtslage eingehend erörtert wurden. Die Parteien äusserten am Ende der Verhandlung den Wunsch, das Verfahren zu sistieren, um bilateral eine Lösung zu suchen. Der Präsident des SKE setzte den Parteien eine Frist bis 2. Mai 2017 für die Mitteilung über das weitere Vorgehen resp. für die Einreichung von bereinigten Begehren (Protokoll, S. 10 und 11). 4.2. 4.2.1. Mit Protokollauszug vom 2. Mai 2017 entschied der Gemeinderat: