2.4. Am 14. August 2015 hat das Gericht den Fall beraten, die Beschwerde gutgeheissen, den Einspracheentscheid vom 15. Juni 2015 aufgehoben und die Sache zur erneuten Durchführung des Einspracheverfahrens an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen. Zudem wurde der Beschwerdegegnerin eine Reihe von Fragen gestellt und ihr nahegelegt, diese in einem nächsten Entscheid zu beantworten (vgl. im Detail Dossier 4-BE.2015.12). -3-