Bauvorschriften, hygienischer und städtebaulicher Aspekte, - Festlegung möglichst gradliniger, senkrecht verlaufender Grenzen, - Zuteilung gut geformter Parzellen im Neubestand an bereits im Altbestand gut geformte Parzellen. 5. 5.1. An den dargelegten Grundsätzen ist nun zu messen, ob die von der Ausführungskommission B. vorgesehene Neuzuteilung dem Beschwerdeführer den ihm zustehenden Realersatz verschafft. (…) Anwaltskommission 2020 Anwaltsrecht 521 I. Anwaltsrecht