- Einwandfreie Erschliessung in verkehrsmässiger, versorgungstechnischer und städtebaulicher Hinsicht, - Zuteilung nach Fläche, Wert oder frei vereinbartem Schlüssel rechnerisch gleichwertiger Grundstücke, - Neuzuteilung möglichst am alten Ort, damit die mit der alten Lage verbundenen Vor- und Nachteile nicht speziell bewertet werden müssen, - Zusammenfassung mehrerer Einzelparzellen desselben Grundeigentümers oder verschiedener, an einem gemeinsamen Vorgehen interessierter Parzellenbesitzer in ein zusammenhängendes Gebiet (sogenannte Arrondierung), - Formung überbaubarer Parzellen, unter Beachtung örtlicher