512 Spezialverwaltungsgericht 2020 C. Landumlegung 64 Landumlegung; Grundsätze der Neuzuteilung - Prüfungsumfang (Erw. 2.1.) - Das im Umlegungverfahren herrschende Gleichwertigkeitsprinzip verlangt, dass die Neuzuteilung dem eingebrachten Land nach Wert und Art der möglichen Nutzung zumindest entspricht (Erw. 4.1.1. ff.). Aus dem Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen, vom 8. Juli 2020, in Sachen A. gegen B. (4-BE.2016.11) Aus den Erwägungen