7.5.2. Der Finanzplan 2015 bis 2026 weist am Ende eine Schuld von Fr. 679'000.00 aus. Die geplanten Investitionen scheinen plausibel. Gemäss Auskunft der Beschwerdegegnerin an der Verhandlung, erfolgte im Jahr 2015 noch eine einmalige, grosse Rückzahlung der Kläranlage, welche im Finanzplan noch nicht erfasst sei. Würde diese berücksichtigt, wiese der Finanzplan am Ende einen Überschuss von rund Fr. 600'000.00 aus. Auch dies läge noch im zu tolerierenden Rahmen, was auch der Vertreter des Beschwerdeführers so anerkannte. Er führte auch auf konkrete Nachfrage hin keine weiteren Vorbringen mehr an (Protokoll, S. 7).