7.5. 7.5.1. Grundsätzlich darf das SKE davon ausgehen, dass kohärente und fehlerfreie Rechnungsunterlagen vorgelegt werden (Protokoll S. 6; Entscheid des Bundesgerichts 2C_809/2015 vom 16. Februar 2016, Erw. 5.5.4.1.). Die Rechnung 2015 wurde noch nicht genehmigt (Protokoll, S. 2), weshalb auf die Zahlen der Rechnung 2014 abgestellt wird. Gemäss der Rechnung 2014 beträgt das Nettovermögen per 31. Dezember 2014 Fr. 2'748'973.87. Dies stimmt mit dem Basiswert des dem SKE vorgelegten Finanzplans mit Stand vom 2. Oktober 2015 überein.