6.4.3.2. Die von der Beschwerdeführerin am 9. Juni 2016 durchgeführte und mit Protokollauszug vom 13. Juni 2016 festgehaltene Beweisergänzung ergab, dass die C tatsächlich - im Gegensatz zur Halle des Beschwerdeführers - über keinen betonierten Boden verfügt, allfällig in die C gelangendes Wasser also versickern könnte. Zudem ist sie klimatisch auch sonst nicht abgeschlossen, was einen weiteren Unterschied zur Halle des Beschwerdeführers darstellt (vgl. auch die eingereichten Fotos). - 11 -