schossfläche die besonderen Verhältnisse zu wenig berücksichtigt (z.B. Fabriken, Gewerbe-, Industrie-, Lagerbauten und Landwirtschaftsbetriebe) mit unbedeutendem oder ohne Abwasseranfall wird allenfalls eine Gebühr nach reduzierten Ansätzen oder keine Anschlussgebühr erhoben. Der Gemeinderat kann sich durch einen neutralen Fachmann beraten lassen. 4 Die Anschlussgebühr für die Gebäudegrundfläche entfällt, wenn das Dach- und Platzwasser direkt abgeleitet oder versickert wird. 5 […] 5 […] 7 […] 8 […] GEBÜHRENANHANG Anschlussgebühren § 47 Bemessung -7-