der kantonalen und kommunalen Bauvorschriften für die Berechnung der Ausnützungsziffer ermittelt. Die Ökonomie- und Nebengebäude der Landwirtschaftsbetriebe sind nicht anschlussgebührenpflichtig, wenn kein Kanalisationsanschluss besteht. Andernfalls werden sie wie Wohnbauten beurteilt. 3 In Fällen, wo die Berechnungsart nach der anrechenbaren Bruttoge-