meinde eine Gebühr. Sie beträgt für alle Bauten: a) pro m2 der gesamten Gebäudegrundfläche und für in die Kanalisation entwässerte Hartflächen; b) pro m2 Bruttogeschossfläche. Die jeweiligen Ansätze sind im Gebührenanhang festgelegt. 2 Die anrechenbare Bruttogeschossfläche wird nach den Bestimmungen