Gegenstand Anschlussgebühren Abwasser -2- Das Gericht entnimmt den Akten: A. A. realisierte in den Jahren 2013/2014 auf der Parzelle aaa in R. den Neubau einer Lagerhalle (B). Gestützt auf den am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Gemeindevertrag zwischen R. und Q. verfügte der Gemeinderat Q. (nachfolgend: Gemeinderat) gegenüber A. mit Beschluss vom 26. Januar 2015 Abwasseranschlussgebühren von Fr. 71'412.20 (inkl. MWSt). B. Die dagegen erhobene Einsprache vom 22. Februar 2015 wurde vom Gemeinderat mit Entscheid vom 16. März 2015 abgewiesen.