1. Das Verfahren 4-BE.2015.5 wird infolge Gegenstandslosigkeit von der Kontrolle des SKE abgeschrieben. 2. Die Kosten des Verfahrens werden auf die Staatskasse genommen. -5- 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung - Frau A. - Stadtrat Q. Mitteilung - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde