Ich habe Ihnen bereits dargelegt, dass ohne Rechtsmittelverfahren die stadträtliche Verfügung vom 20. Februar 2015 rechtskräftig und damit vollstreckbar werden wird. Es liegt, wie ebenfalls schon ausgeführt bei Ihnen, zu entscheiden, ob diese Rechtsfolge eintreten soll. Sollten Sie Rechtsmittel ergreifen wollen, hätten Sie, die Beschwerde bis 4. Mai 2015 – verlängerte Frist aufgrund des Rechtsstillstands während der kommenden Osterfeiertage – entsprechend zu verbessern und zu formulieren, welchen anderen Entscheid sie beantragen. Bei Nichteinhaltung der Frist würde angenommen, dass -4-