"Die Bauverwaltung Q. hat Ihre Eingabe vom 23. März 2015 der Rechtsmittelbelehrung in der Verfügung des Stadtrats vom 20. Februar 2015 folgend dem Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (SKE), zur Behandlung überwiesen (Schreiben vom 27. März 2015). In einem weiteren Schreiben vom 1. April 2015 halten Sie explizit fest, keine Beschwerde an das SKE geführt zu haben.