4. Mit Eingabe vom 1. April 2015 teilte A. der Bauverwaltung Q. mit, dass sie ihre Eingabe vom 23. März 2015 bewusst an die Bauverwaltung Q. gerichtet habe, und sie keine Beschwerde beim SKE habe erheben wollen. 5. Mit Schreiben vom 2. April 2015 teilte das SKE A. Folgendes mit: