1. Am 20. Oktober 2004 bewilligte der Stadtrat Q. B. und A. den Bau eines Wintergartens. Nach Vorliegen der Schätzung der Aargauischen Gebäudeversicherung wurde gestützt auf das Geschäfts- und Kompetenzreglement des Stadtrates (GKR) vom 4. Dezember 2013 durch das Ressort Hochbau am 7. November 2014 eine Kanalisationsanschlussgebühr von Fr. 1'140.00 verfügt.