1.4. Auf die im Übrigen form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 2. Im vorliegenden Verfahren ist umstritten, ob der von der Gemeinde geforderte Beitrag an den Strassenbau X-Weg gerechtfertigt ist. Die Beschwerdeführenden verlangen, dass auf die Erhebung eines Beitrags verzichtet werde (vorne B.2.). Die Kosten für die Parkplatzerweiterung und für die Sanierung der Kanalisation werden von der Gemeinde Q. bezahlt (vorne A.) und sind nicht Thema des Verfahrens.