C.1. Der Präsident des SKE ersuchte A. mit Schreiben vom 27. Januar 2015, seine Eingabe von der Ehefrau mitunterzeichnen oder sich von dieser zur Vertretung im Verfahren bevollmächtigen zu lassen. Da das Grundstück beiden gemeinsam gehöre, sei er nicht legitimiert, vor Gericht den ganzen Beitrag alleine zu bestreiten. Zudem habe er praxisgemäss einen Kostenvorschuss zu leisten. Die verlangte Vollmacht traf am 9. Februar 2015 beim Gericht ein. C.2. -3-