Die Kosten für die Parklatzerweiterung von Fr. 80'000.00 sowie die Instandsetzung der Kanalisation von Fr. 120'000.00 werden von der Gemeinde Q. getragen. Die Strassenbaukosten von Fr. 820'000.00 sollen zwischen Gemeinde und Anstössern aufgeteilt werden. B.1. A. und B. sind Eigentümer der überbauten Parzelle aaa, die im Beitragsperimeter liegt. Mit Verfügung vom 18. November 2014 (Versand 24. Dezember 2014) verlangte der Gemeinderat Q. von den beiden Grundeigentümern einen Strassenbaubeitrag von Fr. 4'505.70.