1. In Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid vom 15. Juni 2015 aufgehoben und die Angelegenheit zur erneuten Durchführung des Einspracheverfahrens unter Berücksichtigung der vorstehenden Erwägungen an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens von pauschal Fr. 1'500.00 sind von der Beschwerdegegnerin zu bezahlen. 3. Die Beschwerdegegnerin hat dem Beschwerdeführer Parteikosten von Fr. 2'500.00 (inkl. MWSt. und Auslagen) zu ersetzen. Zustellung - Dr. iur. Mischa Berner, Rechtsanwalt, Bärengasse 10, 4800 Zofingen (2, für sich und zuhanden seines Mandanten) - Gemeinderat, Q.