Es sei zudem zweifelhaft und werde mit Nichtwissen bestritten, ob bzw. dass das Kostendeckungsprinzip eingehalten sei. Die Anschlussgebühr sei mit 2.5 % des Versicherungswerts auffallend hoch (Beschwerde S. 8). Die Beschwerdeführerin ermittelt anhand der Baukostenabrechnung unter Abzug verschiedener Positionen einen neuen Basiswert zur Berechnung der Anschlussgebühr von Fr. 23'776'589.35 (inkl. MWST). Sie kommt auf eine Anschlussgebühr von Fr. 594'414.75 (inkl. MWST) (Beschwerde S. 8 ff).