Die AGV habe die Schätzungen nicht gesetzeskonform vorgenommen. Das Projekt komme insgesamt auf rund Fr. 37'000'000.00 (inkl. MWST) zu stehen, wovon etwa Fr. 13'000'000.00 auf Positionen entfielen, die im Gebäudeversicherungswert gemäss einschlägigem Reglement nicht enthalten sein dürften (Beschwerde S. 5 ff.). Die von der Gemeinde geforderte Anschlussgebühr von Fr. 964'652.70 (inkl. MWST) müsste selbst dann, wenn sie richtig berechnet wäre – was bestritten werde – reduziert werden, weil sie gegen das Verhältnismässigkeits- und Äquivalenzprinzip verstosse. Es sei zudem zweifelhaft und werde mit Nichtwissen bestritten, ob bzw. dass das Kostendeckungsprinzip eingehalten sei.